Grundsatzbeschluss Trasse

Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung, am 03. Juni 2015 wurde ein Grundsatzbeschluss für die Trassenführung einer möglichen Ortsumgehung einstimmig gefasst.

 

In der Sitzung fehlten die Gemeinderäte Baisl, Maier und Unterstraßer entschuldigt. Somit wurde der Grundsatzbeschluss mit 12 zu 0 Stimmen gefasst.

 

Den umfangreichen Auszug aus dem Sitzungsprotokol finden Sie untenstehend.


VII. Geplante Ortsumgehung Reischach – Grundsatzbeschluss zur Trasse
Zum Zeitungsartikel A 94: Die Fertigstellung wird greifbar“ (Samstagsausgabe, 25. April
2015, Alt-Neuöttinger Anzeiger):
... Dies gilt auch im Bereich der Bundesstraßen für die Umfahrungen von Garching (B 299)
und Burghausen (B 20); auch diese beiden Projekte sind für den Vordringlichen Bedarf angemeldet. Nicht berücksichtigt wird die Umfahrung von Reischach, weil es nach wie
vor keine Einigung bei der Trassenführung gibt. Allerdings wird am Fuchsberg geplant. ...
Die Gemeinde Reischach hat mit Schreiben vom 11.05.2015 das Staatliche Bauamt Traunstein, Baudirektor König um eine Stellungnahme gebeten. Herrn MdB Stephan Mayer und
Frau MdL Ingrid Heckner wurde dieses Schreiben als Abdruck übermittelt.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein, Baudirektor König vom 21.05.2015:
… Der Zeitungsartikel beinhaltet missverständliche Aussagen zum Sachstand der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans.
Richtig ist, dass das Staatliche Bauamt Traunstein die B 588 OU Reischach als eines von 11
Projekten bereits Ende 2013 zur aktuell laufenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet hat. Es handelt sich hierbei um eine Westumgehung von Reischach
mit zwei kurzen Tunnelabschnitten im Bereich des Schönbüchels bzw. des Golderbergs.
… Mit ersten Ergebnissen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wird nicht vor
Ende 2015 gerechnet.
… In die Bewertung und die anschließende Dringlichkeitsreihung fließen neben dem Nutzen
und den Kosten eines Projekts auch die Situation vor Ort ein. Für eine möglichst positive
Bewertung ist somit nicht nur ein gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis, sondern insbesondere
auch der vor Ort vorhandene und auf politischer Schiene zum Ausdruck gebrachte mehrheitliche „Leidensdruck“ der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Gemeinde von Vorteil. Um der Erfordernis, die OU Reischach in den Vordringlichen Bedarf einzustufen, zu untermauern, wäre beispielsweise ein mehrheitlicher positiver Gemeinderatsbeschluss zur Maßnahme
hilfreich, den Ihr Bundestagsabgeordneter im Zuge der politischen Diskussion zur Dringlichkeitsreihung der Projekte als Argument für die OU Reischach heranziehen könnte. …
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein, Baudirektor König an Herrn MdL Günther Knoblauch als Abdruck an die Gemeinde Reischach vom 21.05.2015:
... Großräumige Umleitung des Schwerverkehrs: Sie schlagen zur Entlastung der B 588 eine
großräumige Umleitung des Schwerverkehrs bereits ab Eggenfelden über die B 20 und ab
Marktl über die B 12 bzw. die A 94 vor.
… Dies bedeutet, dass der Schwerverkehr, der großräumig von Norden kommend über Eggenfelden und weiter über die A 94 in Richtung München fahren möchte, die doppelte Wegstrecke (37 km statt 18,5 km) fahren müsste.
Die B 588 ist als gewidmete Bundesstraße Teil des klassifizierten Straßennetzes, das der
Nutzung durch die Allgemeinheit dient. Da das deutsche Straßenrecht dem Verkehrsteilnehmer die freie Streckenwahl erlaubt und Einschränkungen des Gemeingebrauchs sowohl
verkehrs- und wie straßenrechtlich hohen Hürden unterliegen, erachten wir eine Sperrung

der B 588 für den Schwerverkehr aufgrund unserer Erfahrungen mit ähnlich gearteten Vorschlägen in unserem Amtsbereich als unrealistisch.
Stellungnahme des MdB Stephan Mayer vom 02.06.2015:
… In jedem Fall wurde die B 588 Ortsumgehung Ende 2013 zur aktuell laufenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet und zwar als Westumgehung mit
kurzen Tunnelabschnitten im Bereich Schönbüchls und des Golderbergs.
… Mit ersten Ergebnissen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wird nicht vor
Ende 2015 gerechnet. Für eine positive Bewertung spielt natürlich ein guter NutzenKostenfaktor eine große Rolle. Genauso wichtig ist aber die Unterstützung für die Baumaßnahme in der betroffenen Gemeinde. Eine Möglichkeit, diese positive Einstellung zu dokumentieren, wäre ein Votum des Gemeinderats.
Ein „Leidensdruck-Formular“ soll bereitgestellt werden (zur gesammelten Vorlage bei MdB
Mayer)!


1. Bgm. Vilsmaier: Der Vordruck muss gut ausgearbeitet werden!
Aufgrund der nahezu unerträglichen Belastung durch den PKW-Verkehr und vor allem
durch den LKW-Verkehr durch die Ortsmitte von Reischach wird folgender Beschluss
gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt, dass einer Westumfahrung Reischach (OU Reischach) zugestimmt wird.“
Beschluss mit 12 gegen 0 Stimmen.